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Gemeinde Itzgrund

Herzlich Willkommen im Landkreis Coburg

Entwässerungssatzung

Entwässerung Beitrags- und Gebührensatzung v. 23.11.2022

1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung v. 16.12.2024

Feuerwehrsatzung

Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung

Friedhofs- und Bestattungssatzung

Hausnnummersatzung

Hundesteuersatzung

Kindertagesstättengebührensatzung

Kindertagesstättensatzung

1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung für die Kindertagesstätte v. 06.04.2017

Kommunales Kostenverzeichnis

Kostensatzung

Reinigungs- und Sicherungsverordnung

Verbandssatzung des Zweckverbandes Itzgrund

Verbesserungsbeitragssatzung Wasserversorgung

Wasserabgabesatzung

WAS Beitrags- und Gebührensatzung v. 06.12.1996

1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur WAS v. 12.12.2002

2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur WAS v. 24.11. 2011

3. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur WAS v. 16.12.2024

In seiner Sondersitzung am 06.12.2025 hat der Gemeinderat die Änderung der Satzung über die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters beschlossen.

1. Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Itzgrund (Wahlperiode 2020/2026)

Hinweis:
​Die fragliche Satzung zur Rechtsstellung des 1. Bürgermeisters muss spätestens am 90. Tag vor der Bürgermeisterwahl        (= 08.12.2025) nach Art. 26 Abs. 2 GO amtlich bekannt gemacht sein, damit sich potenzielle Bewerberinnen und Bewerber darauf einstellen können; die Beschlussfassung allein und die Ausfertigung genügen also nicht.

Gemäß dem Kommentar Prandl / Zimmermann / Büchner / Pahlke, Kommunalrecht in Bayern, Erl. 4 zu Art. 34 GO gilt: ist bei der zu spät bekanntgemachten Satzungsänderung eine Regelung für künftige Wahlen getroffen worden (was hier der Fall ist), so hat sie zwar keine Geltung für die anstehende Wahl, wohl aber für alle künftigen Wahlen. Nicht erforderlich ist somit, dass die Satzung spätestens am Wahltag in Kraft tritt.